Allgemeine Geschäftsbedingungen der Tor-Tür-Systeme Dröger GmbH & Co. KG

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§ 1 Allgemeines

  1. Diese Geschäftsbedingungen sind Bestandteil aller Angebote und Verträge über unsere Warenlieferungen und Leistungen bei laufenden und künftigen Geschäftsbeziehungen.

  2. Verbraucher im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, ohne dass diese einer gewerblichen oder selbständig beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.

  3. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers verpflichten uns nur, wenn sie von ihm ausdrücklich als verbindlich anerkannt werden.

  4. Abmachungen, die mündlich durch unseren Außendienst getroffen werden, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung (Auftragsbestätigung).

§ 2 Angebot

  1. Unsere Angebote sind freibleibend. Wir behalten uns jederzeitige Änderungen der darin enthaltenen Angaben ausdrücklich vor.

  2. Die schriftliche Bestellung des Käufers ist ein bindendes Angebot. Ein Vertrag kommt erst mit unserer Auftragsbestätigung oder Lieferung zustande. Wir sind berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von 2 Wochen nach Eingang bei uns anzunehmen.

§ 3 Widerruf

  1. Widerrufsbelehrung für die Lieferung von Waren
    Widerrufsrecht


    Der Käufer kann die Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder - wenn ihm die Sache vor Fristablauf überlassen wird - durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor dem Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB.
    Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache.

    Der Widerruf ist zu richten an:
    Tor-Tür-Systeme Dröger GmbH & Co. KG
    Klingaer Straße 2c
    04821 Polenz
    Telefon: 03 42 92/8 62 09 - 0
    E-Mail: info@tor-tuer-systeme.de

    Widerrufsfolgen

    Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind beiderseits empfangenen Leistungen zurück zu gewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung sowie Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder in verschlechtertem Zustand zurückgewähren beziehungsweise herausgeben, müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten. Für die Verschlechterung der Sache müssen Sie Wertersatz nur leisten, soweit die Verschlechterung auf einen Umgang mit der Sache zurückzuführen ist, der über die Prüfung der Eigenschaften und Funktionsweise hinausgeht. Unter "Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise" versteht man das Testen und Ausprobieren der jeweiligen Ware, wie es etwa im Ladengeschäft möglich und üblich ist. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Kosten und Gefahr zurückzusenden.
    Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt.
    Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden.
    Die Frist beginnt mit der Absendung der Widerrufserklärung (oder der Sache), für uns mit deren Empfang.

    Widerrufsbelehrung für die Erbringung von Dienstleistungen
    Widerrufsrecht


    Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nichtvor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB.
    Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.

    Der Widerruf ist zu richten an:
    Tor-Tür-Systeme Dröger GmbH & Co. KG
    Klingaer Straße 2c
    04821 Polenz
    Telefon: 03 42 92/8 62 09 - 0
    E-Mail: info@tor-tuer-systeme.de

    Widerrufsfolgen

    Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurück zu gewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen.
    Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden.
    Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang.

    Besondere Hinweise

    Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.
    Soweit nicht ein anderes bestimmt ist, besteht das Widerrufsrecht nicht bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die nach Kundespezifikationen angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind.

    Ende der Widerrufsbelehrung

§ 4 Preise

  1. Angaben in unseren Preislisten, Katalogen und Internet-Seiten sind stets freibleibend.

  2. Unsere Preisangaben schließen Liefer- und Versandkosten nicht ein.

  3. Aufrechnungsrechte stehen dem Käufer nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind.

  4. Erfolgen Lieferungen und/oder Leistungen später als vier Monate nach Auftragsbestätigung, sind wir berechtigt, bei zwischenzeitlicher Änderung der Listenpreise und/oder Material-, Lohn- und sonstigen Kosten, neue Preise zu berechnen.

§ 5 Zahlungsverzug des Käufers

  1. Unsere Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen nach Auslieferung der Ware oder Eintritt des Annahmeverzugs ohne Abzug zur Zahlung fällig. Ein Gewährleistungseinbehalt ist ausgeschlossen. Nach Ablauf von 7 Tagen seit Auslieferung, kommt der Käufer, der nicht Verbraucher ist, in Zahlungsverzug; einer gesonderten Mahnung bedarf es nicht. Spätestens tritt Zahlungsverzug ein, wenn nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Empfang der Rechnung oder der Ware Zahlung erfolgt.

  2. Kommt der Käufer in Verzug, sind wir berechtigt, gegenüber Verbrauchern pauschale Verzugszinsen in Höhe von 5 % und gegenüber Nicht-Verbrauchern in Höhe von 8% über dem gem. § 247 BGB maßgebenden Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu berechnen. Können wir einen höheren Verzugsschaden nachweisen, so sind wir berechtigt, diesen geltend zu machen.

  3. Gerät der Käufer mit einer Zahlung ganz oder teilweise länger als 30 Tage in Verzug oder wird Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über sein Vermögen gestellt, sind wir unbeschadet weiterer Rechte berechtigt, sämtliche Forderungen gegen den Käufer sofort fällig zu stellen, sämtliche Lieferungen und Leistungen zurückzubehalten und sämtliche Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt gemäß § 11 geltend zu machen.

§ 6 Lieferzeit und Lieferhindernisse

  1. Unsere Angaben zum Liefertermin stellen lediglich eine unverbindliche Schätzung dar. Fixgeschäfte werden nicht geschlossen.

  2. Sollten wir aufgrund höherer Gewalt oder sonstiger von uns nicht zu vertretender Umstände nicht zur termingerechten Lieferung in der Lage sein, wird die Lieferfrist für die Dauer dieser Ereignisse verlängert.

  3. Bei einer Leistungsverhinderung im Sinne von Ziffer 2 von länger als 3 Monaten sind beide Seiten, bei Nichteinhaltung des Liefertermins aus anderen als den in Ziffer 2 genannten Gründen ist nur der Käufer berechtigt, hinsichtlich der rückständigen Lieferung vom Vertrag zurückzutreten.

  4. Im Falle einer Nichtverfügbarkeit der versprochenen Leistung, die im Zeitpunkt des Vertragsschlusses für uns nicht erkennbar war und von uns nicht zu vertreten ist, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Wir verpflichten uns, den Käufer über die Nichtverfügbarkeit unverzüglich zu informieren und Leistungen des Käufers unverzüglich zu erstatten.

  5. Wir sind jederzeit zur Lieferung sowie zur Vornahme von Teillieferungen berechtigt. Teillieferungen können von uns sofort in Rechnung gestellt werden.

§ 7 Gefahrübergang

  1. Ist der Käufer Unternehmer, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Sache an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Käufer über.

  2. Ist der Käufer Verbraucher, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Sache auch beim Versendungskauf erst mit der Übergabe der Sache auf den Käufer über. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Käufer im Verzug der Annahme ist.

§ 8 Untersuchungs- und Rügepflicht

  1. Ist der Käufer Unternehmer, hat er die Ware unverzüglich nach Übergabe zu untersuchen, soweit dies nach ordnungsgemäßem Geschäftsgang tunlich ist. Wenn sich ein Mangel zeigt, ist dieser uns unverzüglich und konkret anzuzeigen. Die Rügefrist beträgt höchstens 8 Tage; maßgeblich ist der Zugang einer schriftlichen (auch per Telefax) Rüge bei uns. Tritt der Mangel erst später in Erscheinung, muss die Anzeige unverzüglich nach der Entdeckung des Mangels gemacht werden. Die gerügte Ware ist im Original- oder einer gleichwertigen ordnungsgemäßen Verpackung frachtfrei an uns zurückzusenden.

  2. Die Gewährleistungsrechte des Unternehmer entfallen, soweit er den in Ziff. 1 beschriebenen Obliegenheiten nicht nachkommt.

§ 9 Gewährleistung

  1. Ist der Käufer Unternehmer, stellen die auf unseren Internet-Seiten, Katalogen, Prospekten, Rundschreiben, Anzeigen, Abbildungen und vergleichbaren öffentlichen Anpreisungen enthaltenen Angaben über Leistung, Maße, Gewichte, Preise und dergleichen keine Beschaffenheitsangabe der Ware dar, soweit sie nicht ausdrücklich Vertragsinhalt werden. Bei Waren von einem Wert unter € 40 kann der Käufer nur Nachlieferung verlangen. Wir sind nach eigener Wahl zur Mängelbeseitigung oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Zur Nachbesserung wird uns eine Frist von 20 Tagen eingeräumt. Wir sind zum mehrmaligen Nachbesserungsversuch berechtigt, soweit dies dem Käufer zumutbar ist.

  2. Ist der Käufer Verbraucher, so hat er zunächst die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Nachlieferung erfolgen soll. Wir sind jedoch berechtigt, die Art der gewählten Nachlieferung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Käufer bleibt. Um eine möglichst unverzügliche Behebung des Mangels durchzuführen, sind wir berechtigt, dem Käufer eine angemessene Frist zur Ausübung seines Wahlrechts zu setzen. Die Frist beträgt höchstens 14 Tage; maßgeblich ist der Zugang bei uns. Nach Ablauf der Frist können wir nach unserer Wahl Nachlieferung oder Nachbesserung vornehmen.

  3. Soweit wir den Mangel nicht zu vertreten haben, können wir die Nacherfüllung (Ersatzlieferung oder Reparatur) wegen Unverhältnismäßigkeit der Kosten verweigern, wenn die Nacherfüllungskosten den Wert der Ware im mangelfreien Zustand um 150 % übersteigen. Das gleiche gilt, wenn die Nacherfüllungskosten die aufgrund des Mangels bestehende Wertminderung (Mangelunwert) um 200 % übersteigen.

  4. Wählt der Käufer nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadenersatzanspruch wegen des Mangels zu. Wählt der Käufer nach gescheiterter Nacherfüllung Schadensersatz, verbleibt die Ware beim Käufer, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadensersatzanspruch beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn wir die Vertragsverletzung arglistig verursacht haben.

  5. Nimmt uns der Käufer unberechtigt auf Gewährleistung in Anspruch, so hat er uns alle im Zusammenhang mit der Überprüfung der Ware entstehenden Kosten zu ersetzen, sofern er unsere Inanspruchnahme leichtfertig, grob fahrlässig oder vorsätzlich veranlasst hat.

  6. Erhält der Käufer eine mangelhafte Montageanleitung, sind wir lediglich zur Lieferung einer mangelfreien Montaganleitung verpflichtet und dies auch nur dann, wenn der Mangel der Montageanleitung der ordnungsgemäßen Montage entgegensteht.

  7. Garantien im Rechtssinne erhält der Käufer durch uns nicht. Herstellergarantien bleiben davon unberührt.

§ 10 Haftung und Haftungsbeschränkungen

  1. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen ist unsere Haftung ausgeschlossen, soweit es sich hierbei nicht um uns zurechenbare Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder einer wesentlichen vertraglichen Pflicht (Kardinalpflicht) handelt. Gegenüber Unternehmern haften wir bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht.

  2. Soweit wir für Pflichtverletzungen dem Grunde nach haften, beschränkt sich unsere Haftung - ausgenommen für den Fall des Vorsatzes - auf den nach Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Bei leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung auf die Höhe des Kaufpreises beschränkt.

  3. Für Verzögerungsschäden haften wir bei leichter Fahrlässigkeit nur in Höhe von bis zu 5 % des vereinbarten Kaufpreises.

  4. Wenn bzw. soweit unsere Haftung nach Ziff. 1, 2 oder 3 ausgeschlossen oder begrenzt ist, entfällt auch eine Haftung unserer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

  5. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Käufers aus Produkthaftung.

§ 11 Eigentumsvorbehalt

  1. Wir behalten uns bei Verträgen mit Verbrauchern das Eigentum an den gelieferten Waren bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor. Bei Verträgen mit Unternehmern behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor.

  2. Der Käufer ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, hat der Käufer diese auf eigene Kosten regelmäßig durchzuführen.

  3. Der Käufer ist verpflichtet, uns einen Zugriff Dritter auf die Ware, etwa im Falle einer Pfändung, sowie etwaige Beschädigungen oder Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen. Einen Besitzwechsel der Ware sowie den eigenen Wohnsitzwechsel hat der Käufer unverzüglich anzuzeigen.

  4. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug oder Verletzung einer Pflicht nach Ziffer 2 und 3, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Ware heraus zu verlangen.

  5. Der Unternehmer ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern. Er tritt uns bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen. Wir nehmen die Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Unternehmer zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Wir behalten uns vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Unternehmer mit seinen Zahlungsverpflichtungen in Verzug gerät.

  6. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Käufers insoweit freizugeben, als der Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt.

§ 12 Verjährung

  1. Die Gewährleistungsfrist beträgt für Verbraucher zwei Jahre ab Ablieferung der Ware. Für Unternehmer beträgt die Gewährleistungsfrist 1 Jahr ab Ablieferung der Ware. Bei gebrauchten Sachen beträgt die Verjährungsfrist 1 Jahr ab Ablieferung der Ware.

  2. Schadenersatzansprüche des Käufers verjähren nach einem Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn uns Arglist oder grobe Fahrlässigkeit vorwerfbar ist, sowie im Falle von uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Käufers.

  3. Für Werkleistungen gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen.

§ 13 Datenschutz

  1. Wir machen gemäß § 28 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) darauf aufmerksam, dass die im Rahmen der Geschäftsabwicklung notwendigen Daten mittels einer EDV-Anlage verarbeitet und gespeichert werden. Persönliche Daten werden vertraulich behandelt und nicht weitergegeben.

  2. Der Käufer stimmt der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten ausdrücklich zu. Ihm steht das Recht auf jederzeitigen Widerruf der Einwilligung mit Wirkung für die Zukunft zu.

§ 14 Montagen - Wartungen

  1. Die Wartung- bzw. Montagepreise stehen unter dem Vorbehalt, dass die von uns zu erbringenden Leistungen ohne Behinderung und Unterbrechung, auch außerhalb der normalen Arbeitszeit des Bestellers, ausgeführt werden können. Notwendige Hilfsmittel wie Energie, Hebebühnen, Stapler, Gerüste über 3 m sowie ungehinderte Erreichbarkeit mit Klein-LKW bzw. PKW muss durch den Besteller sichergestellt werden.

§ 15 Zuschläge

  1. Außerhalb unserer normalen Arbeitszeit ausgeführte Leistungen werden von uns mit den tariflichen Zuschlägen in Rechnung gestellt, wenn die Ausführung der Arbeiten aufgrund vom Besteller zu vertretender Umstände auch außerhalb unserer normalen Arbeitszeiten erforderlich werden oder wenn dies vom Besteller ausdrücklich gewünscht wird.

§16 Wartestunden

  1. Die Montageorte müssen für unsere Monteure frei zugänglich sein. Unsere Wartungen dürfen nicht durch andere Gewerbe o.ä. behindert werden. Sollten solche oder andere von uns nicht zu vertretende Behinderungen oder Verzögerungen und Wartestunden entstehen, so werden diese berechnet.

§ 17 Gerüstkosten

  1. Einfache Rollgerüste bis zu einer maximalen Standhöhe von 3 m sind in den Endpreisen unter der Voraussetzung der ungehinderten Bewegungsfreiheit im Einsatzbereich einer Baustelle enthalten.

§ 18 Schlussbestimmungen

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.

  2. Ist der Käufer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Erfüllungsort für Lieferungen, Leistungen und Zahlungen sowie ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag für beide Teile unser Geschäftssitz. Dasselbe gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

  3. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.


    Gültig ab 24.05.2013